Stadt
Pfefferspray gegen die Zivilgesellschaft?
Ein massiver Polizeieinsatz bei der „München ist bunt“-Kundgebung hat ein Nachspiel im Stadtrat. Dagmar Henn, Stadträtin der Partei Die Linke, will wissen, ob und warum das gesundheitsgefährdende Pfefferspray eingesetzt wurde – womöglich sogar auf die Gefahr hin, Kinder und Senioren zu verletzen.
Bei den Protesten gegen den Aufmarsch Rechtsextremer, zu denen auch der Münchner Oberbürgermeister aufgerufen hatte, kam es gegen Ende zu heftigen Polizeieinsätzen gegen die Protestierer. Dagmar Henn von der Partei Die Linke weist auf die hohen Gesundheitsrisiken durch Reizgas hin und fragt nach der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes.
Laut Stadträtin Henn war ein großer Teil der Kundgebungsteilnehmer nach Abschluss der Kundgebung am Sendlinger Tor-Platz zur Lukaskirche gezogen und hatte sich den dort schon vorhandenen Demonstranten angeschlossen. Schließlich sei es gelungen, die Kreuzung vor dem Prinzregentenpalais zu besetzen.
Die Polizei reagierte darauf, indem sie den Zug der Neonazis umleitete und ihnen unmittelbar vor der Staatskanzlei in einem zusätzlich zu Absperrgittern auch noch von Fahrzeugen abgesperrten Bereich ihre Schlusskundgebung ermöglichte.
„Für ein kleines Trüppchen Neonazis wurden mit Hilfe von Polizeikräften aus Franken und Berlin sämtliche Straßenzüge vom Isartor bis zur Prinzregentenstraße abgeriegelt“, kritisiert Henn in ihrer Anfrage.
Während der Schlusskundgebung der Neonazis ging die Polizei massiv gegen die Protestierer vor, die ihren Protest ohnehin nur akustisch äußern konnten. Meiner Beobachtung nach kam es dabei mehrfach zum Einsatz von Pfefferspray.
Es liegen allerdings längst Erkenntnisse vor, dass Pfefferspray keineswegs ein harmloses Mittel ist. Unter den Protestierern befanden sich sowohl Kinder als auch ältere Personen, bei denen ernsthafte körperliche Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können. Medizinisches Personal zur Behandlung der Betroffenen war nicht vor Ort.
Dagmar Henn stellt konkret folgende Fragen an den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Polizisten aus welchen Bundesländern befanden sich im Einsatz, um diesen Naziaufmarsch zu sichern? Welche Kosten hat dieser Einsatz verursacht?
2. Welche Straßen in der Innenstadt waren für welchen Zeitraum gesperrt?
3. Kam es zum Einsatz von Pfefferspray gegen die Demonstranten? Wenn ja, warum?
4. Ist das jüngst von der Bundestagsabgeordneten Karin Binder veröffentlichte Gutachten1 zur Gefährlichkeit von Pfefferspray bekannt? Darin heißt es:
„Pfefferspray ist zum Einsatz bei Polizeikräften als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges nicht geeignet. Der Reizstoff und die dafür verwendeten Sprühgeräte können auf Demonstrationen nicht so eingesetzt werden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Mehrere Landesgesetze führen aus, dass die angewandten Mittel nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein müssen. Gegenüber Demonstranten ist es den Beamten jedoch nicht möglich, im Einsatzgeschehen gesundheitliche Vorbelastungen sowie den Einfluss von Medikamenten oder Drogen einzuschätzen.“
In diesem Gutachten werden für das Jahr 2009 drei bekannte, auf den Einsatz von Pfefferspray
zurückzuführende Todesfälle benannt.
5. War sich die Polizei der Tatsache bewusst, dass unter den Demonstranten auch Menschen mit erhöhtem Blutdruck, Asthmatiker, Allergiker, Patienten, die Beruhigungsmittel einnehmen oder andere bekannte medizinische Risikogruppen
waren?
6. Warum wurde vor Einsatz von Pfefferspray keine Sorge dafür getragen, dass eine sofortige angemessene medizinische Behandlung möglich ist?
7. Wie wurde sichergestellt, dass keine Unbeteiligten von Pfefferspray getroffen wurden?
8. Warum wurde nicht nur der Kundgebungsplatz der Neonazis abgesichert, sondern zusätzlich Polizeikräfte mitten zwischen den Protestierenden postiert? Befanden sich auch entsprechende Polizeikräfte mitten zwischen den Teilnehmern der Nazikundgebung?
9. Entspricht der Einsatz von Pfefferspray als „Ahndung“ des akustischen Protests den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit?
10. Warum wurde die Besetzung der Kreuzung vor dem Prinzregentenpalais nicht zum Anlass genommen, die Schlusskundgebung der Neonazis zu verhindern, wenn erkennbar war, dass eine Durchführung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht möglich ist?
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